Betriebsräte
Für Betriebsräte ist das Wissen um Arbeitsrechtsgesetze oder das Betriebsverfassungsgesetz die wichtigste Basis ihrer Arbeit.
Um sich für Arbeitnehmer einsetzen zu können, brauchen Betriebsräte aber nicht nur fundiertes Wissen, sondern im Zweifelsfall auch eine gute Rechtberatung. Denn das Arbeitsrecht verändert sich fortwährend – nur wer auf dem neuesten Stand ist, kann seine gesetzlichen Aufgaben als Betriebsrat ordnungsgemäß und erfolgreich wahrnehmen.
Damit Sie arbeitsrechtlich auf dem aktuellen Stand sind berate ich Sie gerne zu verschiedenen Themen bzw. führe Inhouse-Seminare zu verschiedenen Themenstellungen durch.
Mitwirkungs- & Mitbestimmungsrechte
Als Betriebsrat stehen Ihnen Beteiligungsrechte bei bestimmten Maßnahmen des Arbeitgebers zu – diese können unterschiedlicher Natur sein. Deshalb wird zwischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten unterschieden.
Mitwirkungsrechte bedeuten zum Beispiel Unterrichtungs- und Anhörungsrechte. Mitbestimmungsrecht bedeutet, dass Sie als Betriebsrat Maßnahmen inhaltlich mitgestalten dürfen. Sie beraten dann mit dem Arbeitgeber über deren Durchführung. Wichtig für Sie: Sie haben hier ein Vetorecht. Der Arbeitgeber braucht Ihr Einverständnis. Kommen Sie zu keiner Einigung, können Sie die Einigungsstelle anrufen, die dann verbindlich entscheidet. Gerne beraten wir Sie über bestehende Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte.
Schulungsanspruch für Betriebsräte
Als Mitglied des Betriebsrats haben Sie einen Schulungsanspruch. Inklusive sind dabei bezahlte Freistellung und die Übernahme von Seminar-, Reise- und Verpflegungskosten. Anspruch haben Sie jedoch nur, wenn die Schulungen „erforderlich“ sind. Was das heißt, muss im Zweifelsfall geklärt werden. Daneben besteht ein eigener Schulungsanspruch, bei dem jedoch kein Kostenübernahmeanspruch des Arbeitgebers besteht:
Gerne unterstütze ich Sie bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Schulungsrechte.
Beratung & Vertretung im Beschlussverfahren
Was tun, wenn der Arbeitgeber seine Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz verletzt?
Als Betriebsrat können sie deren Einhaltung verlangen. Eine Anrufung des Arbeitsgerichts ist ein wirksames Druckmittel. So können Sie im Eilverfahren das Entstehen vollendeter Tatsachen verhindern (z. B. das Verstreichen eines Schulungstermins). In einem solchen Fall entscheiden Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren.
Gerne vertrete ich Sie bei der Einleitung eines Beschlussverfahrens.
Die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarungen regeln alle betrieblichen, betriebsverfassungsrechtlichen und sozialen Angelegenheiten – entweder durch eine Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber oder durch den Spruch der Einigungsstelle. In jedem Fall sind sie bindend.
Betriebsvereinbarungen erfordern besondere Verfahrens-, Form- und Inhaltsvorschriften. Eine Betriebsvereinbarung kann erst nach ordnungsgemäßer Beschlussfassung abgeschlossen werden.
Gerne berate und unterstütze ich Sie bei den Verhandlungen und dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
Die Vertretung vor der Einigungsstelle
Scheitern Verhandlungen über mitbestimmungspflichtige Regelungen, tritt die Einigungsstelle zusammen. Entweder, man einigt sich dann freiwillig. Oder es wird eine „Entscheidung“ gefällt: der Einigungsstellenspruch. Das Ergebnis ist verbindlich. Sie sollten deshalb auf die Besonderheiten Ihres Einigungsstellenverfahrens vorbereitet sein.
Gerne vertrete ich Ihre Interessen im Rahmen einer Einigungsstelle.