Scheidung

Einer unserer Schwerpunkte ist die Durchführung von Scheidungsverfahren. Bei der Durchführung von Scheidungsverfahren achten wir darauf, dass wir Sie bestmöglich beraten und vertreten. Dazu gehört natürlich auch die Beratung, wie Sie Konflikte vermeiden und dadurch Geld sparen können. Scheidungen können sehr teuer sein. Um ihnen hier größtmögliche Sicherheit bezüglich der Scheidungskosten zu geben, stellen wir nur die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren nach dem RVG in Rechnung. So wissen Sie, dass Sie Ihre Scheidung nirgendwo sonst zu einem niedrigeren Preis bekommen können. Durch unsere Beratung – gerichtet auf Kostenreduzierung durch Konfliktvermeidung, sofern Sie dies wünschen – können wir Sie auch dahingehend beraten, wie Sie ihre Scheidung schneller hinter sich bringen. Durch Konflikte zwischen den Beteiligten können Scheidungen jahrelang dauern. Oft ist es ein Ziel unserer Mandanten, dies zu verhindern und die Scheidung möglichst schnell durchzuführen. Als erfahrener Scheidungsanwalt sage ich Ihnen, wie Sie dieses Ziel erreichen können.

Natürlich lässt sich auch durch die beste Beratung nicht jedes Verfahren vermeiden, der Verfahrensgang wird maßgeblich durch das Verhalten der Gegenseite bestimmt. Sollten Sie also in ein Verfahren hineingezogen werden – sei es ein Unterhalts-, Zugewinn-, Sorgerechts- oder sonstiges Verfahren, so können wir Sie hervorragend vertreten, da wir durch unsere Spezialisierung und Konzentration auf wenige Rechtsgebiete diese sowohl in Bezug auf rechtliche Grundlagen, als auch in Bezug auf strategische und taktische Überlegungen, durchdringen.

Ein Wort noch zur sogenannten einverständlichen Scheidung mit nur einem Scheidungsanwalt: Wichtig ist uns, von vorneherein klarzustellen, dass wir immer nur einen Ehegatten vertreten können. Dieser Ehegatte stellt dann den Scheidungsantrag, und der andere kann der Scheidung zustimmen und braucht dafür keinen eigenen Rechtsanwalt. Dies ist möglich und reduziert natürlich die gesamten Anwaltskosten auf die Hälfte. Jedoch ist eine einvernehmliche Scheidung nicht immer der richtige bzw. beste Weg. Lassen Sie sich von uns beraten, ob eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt für Sie eine gute Möglichkeit ist.

Wie kann ich eine Scheidung beantragen?

Die Scheidung kann nach dem Trennungsjahr durch das Einreichen des Scheidungsantrags von einem der beiden Ehegatten in die Wege geleitet werden. In Deutschland besteht hierfür Anwaltspflicht, daher muss ein Anwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Wie der Ablauf der Scheidung sich genau gestaltet, ist abhängig davon, ob es sich um eine einvernehmliche oder strittige Scheidung handelt.

Sind sich die Ehepartner über die Scheidungsfolgen einig, kann die Ehe im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung kostengünstig geschieden werden. Eine strittige Scheidung ist mit höheren Scheidungskosten verbunden. Wer einen Mittelweg finden möchte, sollte die Mediation als Alternative wählen. 

Welche Scheidungspapiere benötige ich?

Bei einer Scheidung müssen auch spezielle Scheidungsunterlagen eingereicht werden. Um die Scheidung einreichen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen: 

  • Heiratsurkunde: Entweder im Original oder als amtlich beglaubigte Abschrift. Beim zuständigen Standesamt können Sie kostenpflichtig eine Heiratsurkunde nachfordern. In manchen Fällen reicht auch ein Auszug aus dem Familienstammbuch.
  • Geburtsurkunde der Kinder: Im Original oder als beglaubigte Abschriften.
  • Scheidungs­folgen­vereinbarung oder Ehevertrag: Sofern vorhanden, sind die Belege zu einvernehmlichen und individuellen Vereinbarungen beizulegen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann bereits vor dem Scheidungstermin erstellt werden.
  • Vollmacht: Sie muss für den Scheidungsanwalt erstellt werden, damit dieser Sie vor Gericht voll handlungsfähig gesetzlich vertreten kann.
  • Formulare zur Beantragung des Versorgungsausgleichs.
  • ggf. Verfahrenskosten­hilfe­antrag inklusive Gehaltsbelege, Nachweise über Verbindlichkeiten und Mietvertrag.

Beachten Sie bitte, dass die Scheidungspapiere entweder persönlich oder postalisch dem Anwalt übergeben werden müssen. 

Wie lange ist bei einer Scheidung das Trennungsjahr?

Das Trennungsjahr beträgt in Deutschland 12 Monate bzw. 1 Jahr, sodass die Scheidung nicht vor Ablauf dieser Frist eingereicht werden kann. Nur bei besonderen Härtefällen kann das Trennungsjahr verkürzt und der Scheidungsantrag früher eingereicht werden. Eine Blitzscheidung im Härtefall kann dann vollzogen werden, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, die das Abwarten des Trennungsjahrs unzumutbar machen würden. Insbesondere bei häuslicher Gewalt geht man von einer besonderen Härte aus. 

Was muss bei einer einvernehmlichen Scheidung geregelt werden?

Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung müssen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung alle Scheidungsfolgen geklärt werden. Bei einer strittigen Scheidung werden diese in anhänglichen separaten Verfahren geregelt. Hierbei muss eine Aufteilung des Vermögens sowie der Ehewohnung und des Hausrats erfolgen. Ferner sind Sorgerecht-, Betreuungsrechts- Unterhaltsfragen zu klären. Folgende Aspekte müssen bei einer Scheidung geregelt werden: 

  • Schuldentilgung mit Berücksichtigung des Gesamtschuldenausgleichs.
  • Ehegattenunterhalt während der Trennung (Trennungsunterhalt) und nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) unter Berücksichtigung der Wohnrechte. Aufhebung eines Testaments sowie des Erb- und Pflichtteilsverzicht.
  • Verbleib der Ehewohnung unter Berücksichtigung der Eigentumsrechte oder Freistellung aus dem Mietvertrag.
  • Hausratsverteilung
  • Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder.
  • Steuerfragen und Klärung der Steuerklasse.
  • Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder.
  • Vermögensaufteilung (Immobilien, Ehewohnung, Zugewinnausgleich).
  • Versorgungsausgleich
  • Verzicht auf Zugewinnausgleich.
  • Gütertrennung

Was kostet eine Scheidung?

Wie viel eine Scheidung kostet, kann pauschal nicht beantwortet werden, da dies von vielen Faktoren abhängig sein kann. Die Kosten einer Scheidung werden vor allem davon beeinflusst welche Scheidungsfolgen geklärt werden müssen. Eine einvernehmliche Scheidung ist selbstverständlich um ein Vielfaches günstiger als eine strittige Scheidung. 

Prinzipiell hängen die Kosten einer Scheidung vom Streitwert ab, welcher sich wiederum aus dem Einkommen und Vermögen der Ehepartner ergeben. Sind beide Eheleute erwerbstätig, dann werden die Nettoeinkünfte von drei Monaten zusammengerechnet. Hinzukommt ein Zuschlag für den Versorgungsausgleich, welcher mindestens 1.000 beträgt.

Bei Personen mit geringem Einkommen beträgt der Verfahrenswert mindestens 3.000 Euro zzgl. 1.000 Euro für den Versorgungsausgleich. Beträgt der Verfahrenswert dann genau 4.000 Euro, kostet eine Scheidung mindestens 1027,50 Euro, wobei 254 Euro für Gerichtskosten und 773,50 Euro für den Anwalt anfallen.  

Kann der Antragssteller die Kosten der Scheidung nicht tragen, hat er die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe und einen Verfahrenskostenvorschuss zu beantragen.

Scheidung, wer zahlt?

Bei einem Scheidungsverfahren müssen beide Ehepartner die Gerichts- und Anwaltsgebühren tragen. Gleiches gilt für die separaten Verfahren zum Sorgerecht und Umgangsrecht. Beide Gebühren orientierten sich am Verfahrenswert und demnach am Einkommen der Ehepartner. Grundlage für die Berechnung der Anwaltskosten ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wurde der Streitwert ermittelt, dann kann der Anwalt die Kosten in Rechnung stellen.  

Kann der Antragsteller die Kosten nicht decken, dann muss der besserverdienende bzw. wohlhabendere Ehepartner die Gebühren übernehmen. In gewissen Fällen haben die Ehepartner auch einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. 

Wie ist der Scheidungsablauf?

Bevor der Scheidungsantrag eingereicht werden kann, muss das Ehepaar ein Trennungsjahr vollziehen. Das Trennungsjahr ist laut Scheidungsrecht Pflicht, um die Scheidung einreichen zu können.

Prinzipiell unterscheidet sich der Ablauf einer strittigen Scheidung nicht gravierend von einer einvernehmlichen Scheidung. Der wichtigste Unterschied besteht jedoch bei den Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung) denn diese werden bei einer einvernehmlichen Scheidung bereits in einer Scheidungsfolgenvereinbarung von den Eheleuten geklärt. Das Gericht muss nur den Versorgungsausgleich entschließen. Bei der strittigen Scheidung erfolgt die Klärung im Rahmen der Gerichtsverhandlung.

Nach Ablauf des Trennungsjahrs wird durch das Einreichen des Scheidungsantrags die Scheidung eingeleitet. Da in Deutschland Anwaltspflicht vor Familiengerichten besteht, muss ein Anwalt den Antrag einreichen. Voraussetzung für die Scheidung ist das Scheitern der Ehe (Zerrüttungsprinzip). Dieses wird vermutet, wenn die Eheleute ein Jahr lang getrennt leben und beide die Scheidung beantragen bzw. ihr zustimmen. Wurden die Gerichtskosten entrichtet, dann sendet das Gericht den Scheidungsantrag an den anderen Ehegatten.

Innerhalb einer festgelegten Frist kann dieser den Antrag annehmen, ablehnen oder einen eigenen Antrag stellen. Im Anschluss daran erhalten die Eheleute auch die Formulare für den Versorgungsausgleich. Der Ablauf einer Scheidung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren und wird durch den richterlichen Beschluss beendet.

Das Gericht spricht den Scheidungsbeschluss in Anwesenheit der Eheleute aus. Verzichten Sie auf Rechtsmittel, ist der Beschluss sofort rechtskräftig. Verzichten Sie nicht, wird der Beschluss nach Ablauf eines Monats wirksam.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Die Dauer einer Scheidung ist davon abhängig, wie die zuständigen Gerichte arbeiten, ob die Scheidung im Einvernehmen vollzogen wird und wie umfangreich die zu klärenden Scheidungsfolgen sind. Demnach kann ein Scheidungsverfahren zwischen 6 bis 12 Monaten dauern, aber auch mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Allein für die Zusammentragung und Zusendung der Informationen der Versorgungsansprüche des entsprechenden Versorgungsträgers können mehrere Monate verstreichen. Wer die Dauer der Scheidung verkürzen möchte, kann diese Informationen bereits vorab beschaffen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit eines Verzichts auf Versorgungsausgleich.

Davon ist jedoch ohne ausführliche Beratung durch einen Anwalt abzuraten, da Ihnen dadurch finanzielle Benachteiligungen in Zukunft entstehen können. 

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

In einer Scheidungs­folgen­vereinbarung werden die Folgen einer Scheidung zwischen den Eheleuten geklärt. Bestenfalls geschieht dies einvernehmlich, um eine strittige Scheidung zu vermeiden. Jede strittige Folgesache, verlängert die Dauer einer Scheidung und sorgt für höhere Kosten. Zu den Folgen einer Scheidung gehören Sorgerechts- und Unterhaltsfragen sowie der Zugewinnausgleich.  

Die Inhalte der Vereinbarung sind mit denen einer Trennungs­vereinbarung nahezu identisch. Der einzige Unterschied besteht darin, dass in der Trennungs­vereinbarung der Trennungsunterhalt geregelt wird und in der Scheidungs­folgen­vereinbarung der nacheheliche Unterhalt und der Versorgungs­ausgleich. 

Was ist der Zugewinnausgleich?

Nach deutschem Eherecht leben die Eheleute ab der Eheschließung in einer Zugewinngemeinschaft und die Gütertrennung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. 

Beim Zugewinnausgleich werden die während der Ehe erwirtschafteten Vermögenswerte der Eheleute ausgeglichen. Beim Zugewinnausgleich wird der Vermögenszuwachs beider Ehepartner bestimmt und miteinander verglichen. Hierbei ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen relevant. 

Hat ein Ehepartner während der Ehe den Haushalt geführt und die Kindererziehung übernommen, erhält er bei Scheidung die Hälfte der während der Ehe erworbenen Vermögenswerte des anderen Ehepartners.  

Beispiel: Der Ehemann besitzt zum Zeitpunkt der Heirat 50.000 Euro. Zum Zeitpunkt der Scheidung hat er aus seiner Berufstätigkeit ein Vermögen von 100.000 Euro angesammelt. Die Ehefrau besaß zu Beginn der Ehe 1.000 Euro und zum Zeitpunkt der Scheidung 5.000 Euro.

Der Zugewinn des Ehemanns beträgt somit: 100.000 Euro – 50.000 Euro = 50.000 Euro. 
Der Zugewinn der Ehefrau beträgt: 5.000 Euro – 1.000 Euro = 4.000 Euro. 
Der Überschuss an Zugewinn beträgt: 50.000 Euro – 4.000 Euro = 46.000 Euro. 
Die Ehefrau kann vom Ehemann die Hälfte dieses Überschusses verlangen, also 23.000 Euro.

Welche Vermögenswerte werden beim Zugewinnausgleich berücksichtigt?

Vermögenswertnotwendige Angaben
Bargeldjeweilige Höhe
KontenBankinstitut, Kontonummer, Kontostand, ggf. Kontoauszug
Steuerrückerstattungjeweilige Höhe
offene ForderungenName des Schuldners, jeweilige Höhe
zugesagte arbeitsrechtliche Abfindungjeweilige Höhe
KapitallebensversicherungVersicherungsgesellschaft, Abschlussdatum, Versicherungsnummer, monatliche Leistung, F?lligkeitsdatum, Leistungen, Zeitwert
Genossenschaftsanteile und BeteiligungenEinrichtung
Gold, Aktien/Wertpapiere, DepotsMengen, Angaben zu Unternehmen, Wiederverkaufswert
Edelmetalle, Kunst- und SammelgegenständeArt, Beschreibung, Wiederverkaufswert
im Alleineigentum befindliche AntiquitätenWiederverkaufswert (i.d.R. hälftiger Kaufpreis)
Hausrat, der möglicherweise zum Endvermögen zähltBeschreibung, Wiederbeschaffungswert
Unternehmen, Gewerbe, BetriebBetriebsgröße und -beschreibung, Umsatz, Bonit?t, Gewinn- und Verlustrechnung
Eigentum/Miteigentum an Grundst?ck und/oder Immobilie (Haus/Eigentumswohnung)Größe, Lage, Bebauung, Grundbucheintrag, Verkehrswert
MietwohnungMietkaution (hälftig für jeden Ehegatten), ggf. Mietzahlung
Maschinen und FahrzeugeBaujahr, Fabrikat, Zustand, Wiederbeschaffungswert
GeräteBeschreibung und jeweiliger Wiederanschaffungswert
Pflichtteilsansprüche, ErbschaftsansprücheErblasser, jeweilige Höhe
VerbindlichkeitenZweck, Gläubiger, jeweilige Höhe

Was ist der Versorgungsausgleich?

Im sogenannten Versorgungsausgleich werden die Rentenansprüche und betriebliche Altersvorsorge der beiden Partner untereinander ausgeglichen. Sollte ein Ehepartner mehr als der andere Partner verdient haben und dadurch höhere Renten- oder Pensionsansprüche besitzen, dann muss er die Hälfte der Differenz zu den von seinem Exehepartner erworbenen Rentenansprüchen abgeben.

Diese Auszahlung erfolgt jedoch erst im Alter, sobald Rentenzahlungen fällig sind. Diesbezüglich haben die Eheleute auch die Möglichkeit, eigene Vereinbarungen zur Gestaltung der Altersversorgung bei Scheidung vorzunehmen. Hierfür muss ein Notar die Vereinbarungen in einem Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung beurkunden oder ein Familiengericht die Vereinbarungen im Rahmen des Scheidungsverfahrens protokollieren.

Wann ist eine Scheidung beendet?

Wurden alle Scheidungsfolgen und Angelegenheiten geklärt, dann spricht das Gericht in Anwesenheit der Eheleute das Scheidungsurteil bzw. den Scheidungsbeschluss aus. Verzichten die Ehepartner danach auf Rechtsmittel, dann wird der Beschluss sofort rechtskräftig. Verzichten sie nicht darauf, ist das der Beschluss erst nach Ablauf eines Monats wirksam.

Ist es sofort rechtskräftig, dann treten alle Folgen sofort ein. Um auf Rechtsmittel verzichten zu können, benötigen Sie jedoch einen eigenen Anwalt. Allerdings kann hierfür ein anwesender Anwalt oder ein Anwalt auf dem Gerichtsflur kurz als Vertreter agieren, um den Rechtsmittelverzicht zu erklären.

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